Ein Führungszeugnis ist ein Dokument, das Auskunft über Vorstrafen gibt. Es wird in Deutschland vom Bundesamt für Justiz ausgestellt. In einem Führungszeugnis werden alle strafrechtlichen Verurteilungen aufgeführt, die gegen eine Person ergangen sind.
Es gibt drei Arten von Führungszeugnissen:
Privatführungszeugnis: Dieses kann jeder bei der örtlichen Meldebehörde beantragen. Es enthält nur die Vorstrafen, die als einschlägig gelten, das heißt Strafen ab einer bestimmten Schwere. Das Privatführungszeugnis wird überwiegend für private Zwecke genutzt, zum Beispiel bei der Bewerbung um einen neuen Job.
Behördenführungszeugnis: Dieses wird von Behörden ausgestellt und enthält alle Vorstrafen einer Person, unabhängig von ihrer Schwere. Es wird beispielsweise benötigt, wenn man sich für eine öffentliche Stelle bewirbt oder eine behördliche Erlaubnis benötigt.
Europäisches Führungszeugnis: Dieses wird beantragt, wenn man im EU-Ausland eine Tätigkeit aufnehmen möchte, für die ein Führungszeugnis aus dem Herkunftsland vorliegen muss.
Ein Führungszeugnis ist in der Regel nur für eine begrenzte Zeit gültig, meistens für sechs Monate. Danach müssen gegebenenfalls aktualisierte Versionen beantragt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Vorstrafen im Führungszeugnis aufgeführt werden. So werden zum Beispiel Verwarnungen, Bußgelder oder Ordnungswidrigkeiten nicht darin vermerkt. Ein Führungszeugnis gibt also lediglich Auskunft über strafrechtliche Verurteilungen.
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